02.03.2003
"Rechtlich nicht haltbar"
Ausschuss lehnt Antrag ab, Agrarfolien über Sperrmüll zu sammeln

Amberg-Sulzbach. (hi) Den Antrag der Kreistagsfraktionen von "FDP und Freien Wählerschaft vom 7. Juni vergangenen Jahres, die Agrarfolien bei der Haushaltssperrmüllabfuhr wieder mitzunehmen, befürwortet die Landkreis Verwaltung nicht. Der Umwelt- und Energieausschuss schloss sich dieser Meinung an und lehnte den Antrag ab.

Aus rechtlichen Gründen sei der Antrag abzulehnen, teilte die Verwaltung dem Umwelt- und Energieausschuss mit. Die Antragsteller vertraten die Auffassung, dass geänderte Vorschriften zu einer Benachteiligung der Landwirtschaft geführt hätten. Die Verwaltung erinnerte bei der Sitzung am Mittwoch an die Aussprache am 23. Oktober im Hahnbacher Rathaus. Dort hatte sie den Auftrag erhalten, einen Entsorgungsweg für Agrarfolien zu prüfen.

Abgefragt werden sollte, wie andere Landkreise dieses Problem lösen. Sachgebietsleiter Josef Kotz teilte dem

Ausschuss mit, dass in den Landkreisen Nürnberger Land, Neumarkt und Regensburg teilweise die Sperrmüllabfuhr noch Agrarfolien mitnehme. Allerdings würden die Kosten für die Sondersammlungen über die Restmüllgebühren abgerechnet. Unbedingt einzuhalten sei das Kriterium "besenrein". Dies führe zu relativ geringen Erfassungsmengen.

Nicht geltendes Recht
Die Verwaltungen dieser Gebietskörperschaften hätten laut Kotz zugegeben, dass diese "Verfahrensweise nicht der geltenden Rechtslage gerecht wird" Dadurch sei die Gebührensatzung angreifbar. In den Landkreisen Cham, Neustadt/Waldnaab, Schwandorf und Tirschenreuth würden Agrarfolien nicht mehr beim Sperrmüll eingesammelt. Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband sei erneut angeschrieben worden. Mit dem Ergebnis: Die Finanzierung von Sammelkosten für Agrarfolien über allgemeine Restmüllgebühren sei rechtlich nicht zulässig, da ein bestimmter Personenkreis begünstigt würde.

Im Landkreis Bayreuth sammelt laut Kotz

der Maschinenring zwei Mal jährlich Agrarfolien. Der Landkreis zahle dem Maschinenring einen Beitrag von 3000 Euro. Das Angebot nutzen laut Kotz nur 60 der zirka 1000 Betriebe mit Rinderhaltung. Auch Landrat Armin Nentwig bekräftigte, dass der Antrag abgelehnt werden müsse. Die bisherige Handhabung sollte beibehalten werden, schlug Josef Kotz vor. Franz Kick sprach von einer "Good will" - Aktion, der man nicht zustimmen könne: Die Kreisräte Roswitha Hubmann und Hans Meier setzten sich für die Regelung ein. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit müsse man dagegen sein, sagte Meier. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab.

Mehr Infos bieten
Kreisrat Alfons Lobinger (ödp) stellten den Antrag, dass informiert werde, wie und was bei der Abfallentsorgung wieder verwertet wird. So könne man das Engagement der Bürger hinsichtlich der Mülltrennung Ernst nehmen. Fachberater Heinrich Ruppert sagte, er müsse erst eine Liste vom "Dualen System" anfordern. Josef Kotz regte an, eventuell mit Schaubildern in den Wertstoffhöfen den Bürgern mehr Informationen zu bieten.